LICHTPUNKTE  e.V - Auszug Satzung

Aus der Verfassung der Weltgesundheitsorganisation (WHO)

Für seine Vereinstätigkeit beruft sich Lichtpunkte e.V. in seiner Satzung auf den Eingangsabsatz der Verfassung der Weltgesundheitsorganisation (WHO) von 1948:

„[…] Health is a state of complete physical, mental an d social well-being an not merely the absence of disease or infirmity. […] “

[…]Die Gesundheit ist der Zustand des vollständigen körperlichen, geistigen und sozialen Wohlbefindens und nicht nur des Freiseins von Krankheit und Gebrechen. […]

und auf dessen Weiterentwicklung im Konzept der „Gesundheitsförderung“ in der Ottawa-Charta der WHO von 1986:

„ […] Health promotion is the process of enabling people to increase control over, and to improve, their health. To reach a state of complete physical, mental and social well-being, an individual or group must be able to identify and to realize aspirations, to satisfy needs, and to change or cope with the environment. […] Therefore, health promotion is not just the responsibility of the health sector, but goes beyond healthy life-styles to well-being….. […]”

[…] Gesundheitsförderung zielt auf einen Prozess, allen Menschen ein höheres Maß an Selbstbestimmung über ihre Gesundheit zu ermöglichen und sie damit zur Stärkung ihrer Gesundheit zu befähigen.

Um ein umfassendes körperliches, seelisches und soziales Wohlbefinden zu erlangen, ist es notwendig, dass sowohl einzelne als auch Gruppen ihre Bedürfnisse befriedigen, ihre Wünsche und Hoffnungen wahrnehmen und verwirklichen sowie ihre Umwelt meistern bzw. sie verändern können. […]

Die Verantwortung für Gesundheitsförderung liegt deshalb nicht nur bei dem Gesundheitssektor, sondern bei allen Politikbereichen und zielt über die Entwicklung gesünderer Lebensweisen hinaus auf die Förderung von umfassendem Wohlbefinden. […]


Vollmitgliedschaft LICHTPUNKTE e.V.
72 € im Jahr. (halbjährliche Zahlungsweise möglich)

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